Erklärung zum Gebührenbescheid Niederschlagswasser

In den vergangenen Monaten wurden die Grundstückseigentümer im Gebiet der Stadt Gerbstedt über unsere WASSERZEITUNG, Veröffentlichungen im Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz und persönliche Anschreiben darüber informiert, dass der AZV Wipper-Schlenze ab dem 01.01.2025 die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von der Stadt Gerbstedt übertragen bekommen hat.

In Vorbereitung dessen erfolgte der Versand von Erfassungsbögen, mit welchen wichtige Daten des Grundstückes für die Gebührenabrechnung abgefragt wurden. Von diesen Bögen haben wir eine große Zahl an ausgefüllten Rücksendungen erhalten. Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns an dieser Stelle.

Nachdem die Daten dieser Erfassungsbögen nunmehr durch uns ausgewertet wurden, erfolgt - beginnend mit der 30. Kalenderwoche 2025 - der Versand der Gebührenbescheide an die Grundstückseigentümer. Bei der Erstellung der Gebührenbescheide hat sich der AZV Wipper-Schlenze bemüht, die Gebührenfestsetzung und -berechnung sowie die Zahlungstermine verständlich darzustellen.

Uns ist durchaus bewusst, dass dennoch vereinzelt Rückfragen zum Bescheid bzw. seinen Inhalten auftreten könnten. Daher haben wir Ihnen ein Muster auf dieser Seite zur Verfügung gestellt, welches an den wichtigsten Positionen genauere Erläuterungen enthält.

Wir hoffen, Ihre Fragen damit ausreichend beantworten zu können. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen oder sonstige Rückfragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch, per E-Mail, aber auch persönlich zur Verfügung.

Erklärungen:

  1. Ganz wichtig: Bitte geben Sie bei jeder Rückfrage Ihre Kunden- und Bescheidnummer an.
  2. An dieser Stelle finden Sie die Grundbuchdaten Ihres Grundstücks.
  3. Dies ist die Gebühr, welche 2025, 2026 und in den Folgejahren zu zahlen ist.
  4. Bereits erteilte SEPA-Mandate galten nur für Schmutzwasser. Somit ist ein neues Mandat für Niederschlagswasser nötig. Dieses haben wir für Sie beigefügt.
  5. Diese Übersicht zeigt, welche Flächen und Werte zur Gebührenberechnung Ihres Grundstücks herangezogen wurden. Grundlage sind Ihre Angaben im Erfassungsbogen sowie ggf. Schätzungen. Flächen mit identischem Abflussbeiwert wurden zusammengefasst. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie uns auch einen Eigentümerwechsel.
  6. ACHTUNG: Diese Jahresgebühr ist in jedem Fall im Jahr 2025 und 2026 zu zahlen.
  7. Zusätzlich zur Jahresgebühr 2026 zum 15.02.2026 sind über das Jahr verteilt weitere 4 Abschläge als Vorauszahlung für 2027 zu zahlen. Dies gilt auch für die Folgejahre.

    Die Abschläge decken bei vollständiger Zahlung die kommende Jahresgebühr vollständig ab.

    Das bedeutet für Sie ganz konkret: Wenn Sie jährlich die Zahlung der 4 Abschläge in voller Höhe veranlassen, ist eine zusätzliche Zahlung des auf Seite 1 genannten Betrages (Jahresgebühr) nicht notwendig.
  8. Dieser Dauerbescheid gilt auf unbestimmte Zeit weiter. Erst bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen erhalten Sie einen neuen Bescheid von uns.