Gebühren & Beiträge
des AZV Wipper-Schlenze

Für die Beseitigung und Verarbeitung des Abwassers in den zentralen Schmutzwassereinrichtungen im Verbandsgebiet Wipper-Schlenze fallen Gebühren und Beiträge pro Haushalt an. Je nach Gebiet können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Wir informieren Sie, welche Gebühr für welchen Aufwand von uns erhoben wird. Gemäß § 6 KAG-LSA besteht im Land Sachsen-Anhalt eine Beitragserhebungspflicht, jedoch ist eine 100-prozentige Refinanzierung über die Herstellungsbeiträge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der Beitragserhebungspflicht ist der Abwasserzweckverband verpflichtet, Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigen zu erheben, bei denen die sachliche Beitragspflicht bereits eingetreten ist. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2014 eine Verjährungshöchstfrist für die Erhebung von Beiträgen in das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) aufgenommen.

Demnach verjähren Beitragsansprüche nach Ablauf von 10 Jahren, bezogen auf den Eintritt der Vorteilslage, d.h. nach Anschluss oder Anschlussmöglichkeit an der öffentlichen Schmutzwassereinrichtung. In § 13b in Verbindung mit § 18 Absatz 2 KAG-LSA ist geregelt, dass Beitragsansprüche nach Ablauf von 10 Jahren, bezogen auf den Eintritt der Vorteilslage nicht jedoch vor dem 31.12.2015 enden. Damit ist festgelegt, in welchem Zeitraum die Festsetzung von Beiträgen zum Vorteilsausgleich zu erfolgen hat. Dies betrifft sowohl die sogenannten Neuanschlussnehmer mit dem Herstellungsbeitrag I als auch die sogenannten Altanschlussnehmer mit dem Herstellungsbeitrag II, welche bislang noch nicht zu einem Herstellungsbeitrag veranlagt und herangezogen wurden.

Zentrale Schmutzwassereinrichtung I
– Kläranlage Hettstedt

zentrale Gebühr

Benutzungsgebühr: 3,29 €/m³

Grundgebühr: 13,00 €/Monat

dezentrale Gebühr

Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen: 40,89 €/m³

Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben: 26,98 €/m³

Herstellungsbeitrag

Beitragssatz Altanschlussnehmer: 2,29 €/m²

Beitragssatz Neuanschlussnehmer: 5,27 €/m²

Zentrale Schmutzwassereinrichtung II
– Kläranlagen Biesenrode, Freist, Klostermansfeld, Ritzgerode, Vatterode

zentrale Gebühr

Benutzungsgebühr: 3,46 €/m³

Grundgebühr: 13,00 €/Monat

dezentrale Gebühr

Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen: 40,89 €/m³

Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben: 26,98 €/m³

Herstellungsbeitrag

Beitragssatz 3,60 €/m²