Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sanderslebener Straße 40
06333 Hettstedt
Sachsen-Anhalt

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Der Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze nimmt Ihre Anliegen sehr ernst und ist sowohl im technischen und kaufmännischen Bereich als auch im Kundendienst bei Rückfragen für Sie da. In unserem FAQ beantworten wir bereits die wichtigsten Fragen rund um Gebühren und Co. Des Weiteren haben wir einen großen Downloadbereich für Sie, wo Sie die wichtigsten Anträge und Formulare direkt herunterladen können. Auch die Zählerstandeingabe kann im Servicebereich direkt online erfolgen und hilft uns bei der Jahresverbrauchsabrechnung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Einige Bereiche der Website sind aufgrund des Designs nicht zu 100% mit den Kontrast-Richtlinien des BFSG übereinstimmend.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 08.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 08.05.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.