Bekanntmachung Satzung zum Wirtschaftsplan 2026
1. Beschluss zum Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze
Auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.02.1998, in der derzeit geltenden Fassung, in sinngemäßer Anwendung der §§ 98, 99, 100 sowie der §§ 106–110 und § 115 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, des § 16, 17 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446), in der derzeit geltenden Fassung und der Verbandssatzung des AZV Wipper-Schlenze vom 21.12.2024 wurde von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze am 03.12.2025 folgender Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
im Erfolgsplan festgesetzt auf
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in den Erträgen: 11.195.411,00 EUR
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in den Aufwendungen: 10.644.079,00 EUR
und im Vermögensplan
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in der Einnahme auf: 11.520.270,00 EUR
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in der Ausgabe auf: 11.520.270,00 EUR
§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 1.608.002,00 EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Liquiditätskredit
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5 Umlagen
Im Wirtschaftsjahr 2026 werden keine Umlagen nach § 14 der Verbandssatzung erhoben.
2. Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze
Die gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 108 Abs. 2 und 110 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Mansfeld-Südharz mit Schreiben vom 29.01.2026, Aktenzeichen 15.12.11.006.018, erteilt worden.
3. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA vom 05.02.2026 bis zum 20.02.2026 zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze, Sanderslebener Straße 40 in 06333 Hettstedt öffentlich aus.
Die Dienstzeiten des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze sind:
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Dienstag: von 09:00–12:00 Uhr und von 13:00–15:00 Uhr
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Donnerstag: von 09:00–12:00 Uhr und von 13:00–17:00 Uhr
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Freitag: von 09:00–11:00 Uhr
